WIE KANN MAN DIE MBA-BILDUNGSKOSTEN ABSCHREIBEN?
Die MBA-Bildungskosten sind grundsätzlich als Werbungsausgaben steuerlich absetzbar. Voraussetzung hierfür ist die berufliche Veranlassung und dass es sich um ein Weiterbildungsstudium handelt. Sowohl Privatleute als auch Unternehmen können die MBA-Weiterbildungskosten als Werbungskosten bei Arbeitnehmern, als Betriebsausgaben bei Unternehmen gegen ihr Einkommen rechnen.Um die steuerliche Absetzbarkeit der MBA-Bildungskosten in Anspruch nehmen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. So muss das MBA-Studium zwingend in Zusammenhang mit der ausgeübten oder angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen und aus eigenen Interessen der Studierenden absolviert werden. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem MBA-Studium an der Düsseldorf Business School anfallen, müssen als Nachweis durch Belege, Quittungen und Rechnungen belegt werden. Im Folgenden können folgende Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden: Studiengebühren, Fahrtkosten zu Vorlesungen und Prüfungen, Unterkunftskosten bei längeren Aufenthalten während des Studiums, Lehrmaterialien wie Fachliteratur und Skripte sowie Kosten für Computer, Drucker, Software und Verbrauchsmaterialien, die für das MBA-Studium benötigt werden. Die entsprechenden Ausgaben können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Durch einen Blick auf die Lohnsteuerkarte kann die individuelle Situation geprüft werden, um die mögliche Steuerersparnis zu beziffern .
ANERKENNUNG DER MBA-STUDIENGEBÜHREN DURCH DAS FINANZAMT
Da das MBA-Studium eine Fortbildungsmaßnahme darstellt, sind die Kosten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen absetzbar. Bei der Düsseldorf Business School erhält der Teilnehmer am MBA-Studium eine Bescheinigung zur steuerlichen Absetzbarkeit bei der entsprechenden Steuererklärung. Der Teilnehmer geht mit der Bescheinigung und Rechnung zu seinem Wohnsitzfinanzamt und lässt die Kosten des MBA-Studiums auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen. Danach werden diese Kosten im Rahmen der Lohnsteuerkarte digital an den Arbeitgeber übermittelt, der daraufhin bei der Gehaltsabrechnung die entsprechenden Kosten monatlich direkt abzieht. Die MBA-Kosten können zu einhundert Prozent von den Einkünften abgezogen werden, damit ergibt sich in Höhe der prozentualen Steuerbelastung die entsprechende Steuerentlastung.
Näheres finden Sie dazu auf unserer Webseite: https://duesseldorf-business-school.de/steuerliche-abzugsmoeglichkeiten
Um dem Finanzamt die absetzbaren MBA-Bildungskosten nachzuweisen, müssen entsprechende Belege und Nachweise wie Rechnungen, Quittungen und die Bescheinigung über die Zahlung der MBA-Studiengebühren gesammelt und mit der nächsten Steuererklärung eingereicht werden.