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Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

  • Werden die Reservierungsgebühr und das Studienentgelt von einem Unternehmen bezahlt, etwa weil Ihr Arbeitgeber diese für Sie übernimmt, so können die Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung des Unternehmens abgezogen werden.
  • Zahlen Sie die Gebühren als Privatperson selber, so können Sie die Weiterbildungskosten im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung als Werbekosten steuerlich geltend machen. Ihre tatsächliche Steuerersparnis richtet sich dabei maßgeblich nach Ihrem persönlichen Steuersatz.

Errechnen Sie hier Ihre mögliche Steuerersparnis!

Geben Sie einfach Ihre Daten aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein und errechnen Sie Ihre mögliche Steuerersparnis.

Summe Steuern
= 0 €
Steuersatz
= 0 %
Studiengebühren + Reservierungsgebühr
33 950,00 €
Steuerersparnis
= 0,00 €

Hinweis: Dies ist nur eine grobe Beispielrechnung. Die Düsseldorf Business School kann Sie nicht steuerlich beraten und kann daher auch keine Gewähr für die hier errechneten Zahlen übernehmen!