MBA-Bildungskosten steuerlich geltend machen
Die Kosten für ein MBA-Studium können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass das MBA-Studium beruflich veranlasst ist und als Weiterbildungsstudium absolviert wird. Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen können MBA-Bildungskosten steuerlich berücksichtigen – bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Werbungskosten, bei Unternehmen als Betriebsausgaben. Damit die steuerliche Absetzbarkeit in Anspruch genommen werden kann, muss das MBA-Studium an der Düsseldorf Business School in Zusammenhang mit der ausgeübten oder angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen und aus eigenem beruflichen Interesse absolviert werden.
Alle im Zusammenhang mit dem MBA-Studium entstehenden Kosten sollten durch Belege, Quittungen und Rechnungen nachgewiesen werden. Hierzu zählen unter anderem:
- Studiengebühren
- Fahrtkosten zu Vorlesungen und Prüfungen
- Unterkunftskosten bei längeren studienbedingten Aufenthalten
- Fachliteratur und Skripte
- Computer, Drucker, Software sowie weitere für das Studium erforderliche Arbeitsmittel
Diese Aufwendungen können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die individuelle steuerliche Situation und eine mögliche Steuerersparnis richten sich nach den persönlichen Voraussetzungen.
Anerkennung der MBA-Studiengebühren durch das Finanzamt
Da das MBA-Studium als Fortbildungsmaßnahme gilt, können die Studienkosten sowohl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch von Unternehmen steuerlich berücksichtigt werden. Die Düsseldorf Business School stellt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Bescheinigung zur steuerlichen Berücksichtigung der Studiengebühren aus. Gemeinsam mit den entsprechenden Rechnungen kann diese bei der Steuererklärung eingereicht werden. Die Anerkennung der MBA-Studiengebühren erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Regelungen. Die Studienkosten können entsprechend der individuellen steuerlichen Situation berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Steuerliche Abzugsmöglichkeiten“.
Um die steuerliche Berücksichtigung der MBA-Bildungskosten nachzuweisen, sollten sämtliche Belege und Nachweise – insbesondere Rechnungen, Quittungen sowie die Bescheinigung über die Zahlung der MBA-Studiengebühren – sorgfältig aufbewahrt und zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung. Ob und in welchem Umfang die Kosten eines MBA-Studiums steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von den individuellen persönlichen und beruflichen Voraussetzungen sowie den jeweils geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen ab. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihre steuerliche Beratung.